Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 – Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber erbringt.
1.2 Mit der Unterschrift des Angebots bestätigt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB und erkennt sie vollständig an.
1.3 Die auf dem Angebot ausgewiesene Vergütungssumme ist verbindlich und wird gemäß den dort genannten Zahlungsbedingungen fällig.
1.4 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 – Leistungsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot definierten Leistungen.
2.2 Der Leistungsumfang kann u. a. folgende Leistungen umfassen:
– technische Einrichtung und Konfiguration
– Entwicklung oder Anpassung digitaler Systeme
– Automatisierungen und Integrationen
– Übergabe aller vereinbarten Zugangsdaten
2.3 Leistungen außerhalb des im Angebot vereinbarten Umfangs gelten als Zusatzleistungen und werden nur nach Absprache separat vergütet.
2.4 Alle anfallenden Telefonkosten, API-Kosten oder sonstige nutzungsabhängige Gebühren werden nicht vom Auftragnehmer übernommen und sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.
2.5 Für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsbeginn wird die monatliche Hosting-Gebühr nicht erhöht. Bei einem Ausfall des Hostings von insgesamt mehr als drei Tagen innerhalb eines Kalendermonats werden die Hosting-Gebühren für diesen Monat vollständig erstattet.
2.6 Sollte der eingesetzte KI-Telefonieanbieter innerhalb von 12 Monaten nach der Einrichtung seinen Betrieb einstellen, nicht mehr verfügbar sein oder aus sonstigen Gründen den Dienst dauerhaft nicht mehr erbringen können, erfolgt der Umzug auf einen vergleichbaren alternativen Anbieter für den Auftraggeber kostenfrei.
§ 3 – Leistungsausführung, Zusatzleistungen & Übergabe
3.1 Die Leistungen werden nach anerkannten Standards und mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt.
3.2 Nach der Abnahme sind sämtliche weiteren Anpassungen, Änderungen, Wartungen oder Supportleistungen nicht im Preis enthalten und werden bei Bedarf separat nach Aufwand berechnet.
3.3 Zusatzarbeiten dürfen vom Auftragnehmer erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftraggeber erbracht werden.
3.4 Nach Übergabe und Abnahme ist der Auftrag abgeschlossen.
§ 4 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Mitwirkungsleistungen bereit.
4.2 Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung verschieben Fristen angemessen.
4.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für seine eigene technische Infrastruktur.
§ 5 – Abnahme
5.1 Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung.
5.2 Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
5.3 Mit der Abnahme gilt der Auftrag als vollständig erfüllt und abgeschlossen.
5.4 Nach Abnahme gewünschte Änderungen gelten als zusätzliche Leistungen.
§ 6 - Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der bereitgestellten KI-Telefonassistenz sowie den dazugehörigen Funktionen.
6.1
Die technische Systemarchitektur, einschließlich aller Automationen, Workflows (z. B. n8n), API-Verbindungen, KI-Konfigurationen, Skripte und Backend-Strukturen, verbleibt vollständig im Eigentum des Auftragnehmers. Ein Anspruch auf Herausgabe, Einsicht oder Kopie dieser Bestandteile besteht nicht.
6.2
Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung und nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Mit Beendigung oder Kündigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht automatisch. Zugänge und Berechtigungen können daraufhin deaktiviert werden.
6.3
Jegliche Weitergabe, Vervielfältigung, technische Nachbildung oder eigenständige Nutzung des Systems außerhalb der im Vertrag vereinbarten Umgebung ist untersagt. Verstöße führen zur sofortigen Beendigung des Nutzungsrechts.
6.4
Der Auftragnehmer ist berechtigt, interne Systembestandteile jederzeit zu aktualisieren, anzupassen oder technisch weiterzuentwickeln, sofern dadurch die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 7 – Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
7.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Systemausfälle ist ausgeschlossen.
7.3 Für externe Systeme, Drittanbieter oder Fremdsoftware wird keine Haftung übernommen.
§ 8 – Erfolgsausschluss
Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die technische Bereitstellung, Einrichtung, Konfiguration und Funktionsfähigkeit der im Angebot beschriebenen Systeme.
Es werden keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich bestimmter wirtschaftlicher Erfolge oder sonstiger Leistungskennzahlen übernommen.
§ 9– Referenznutzung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers als Referenz zu verwenden, sofern dieser dem nicht schriftlich widerspricht.
§ 10 – Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.